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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 ALLGEMEINES

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über von uns angebotene Lieferungen und Leistungen schließen.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht widersprechen. Soweit wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, ist darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen zu sehen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. unsere Bestätigung maßgebend.

§ 2 ANGEBOTE

  1. Angebote, Kostenvoranschläge, Berechnungen, Zeichnungen, Muster, Modelle oder sonstige einem Angebot zugrunde liegende Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns an diesen Unterlagen die ausschließlichen Eigentums-, Urheberrechts- und Nutzungsrechte vor. Mit einer unberechtigten Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte macht sich der Kunde uns gegenüber schadensersatzpflichtig.
  2. Das Angebot, welches wir dem Kunden unterbreiten, kann innerhalb von 14 Tagen in Textform angenommen werden.
  3. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen von jeweils mehr als 20 Prozent an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5 Prozent über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Soweit die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monats-Frist erfolgen kann, steht dem Kunden bei Erhöhung der Preise kein Lösungsrecht zu.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNG

  1. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
  3. Wir sind berechtigt, Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäß erbrachten Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags, zu stellen. Leistungen, die nach Aufwand und im Stundenlohn abgerechnet werden, können wöchentlich abgerechnet werden. Andere Leistungen können nach Gewerken und innerhalb der Gewerke für in sich abgeschlossene Teile des Werkes abgerechnet werden.
  4. Abschlagszahlungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Abschlagsrechnung fällig.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ausgenommen hiervon ist eine Aufrechnung des Kunden mit Ansprüchen bezüglich Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten.

§ 4 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird.
  2. Mängelansprüche entfallen, soweit wir für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Kunden, dessen Versicherer oder Sachverständigen ausgewiesenes Material verwenden oder ein vom Kunden, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwenden und der Sanierungserfolg hierdurch ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und wir zuvor in Textform unsere Bedenken gegenüber dem Kunden angemeldet haben.
  3. Sollte sich im Zuge einer von uns geschuldeten Sanierung herausstellen, dass wir unsere Verfahren nur teilweise oder gar nicht einsetzen können oder der gewünschte Erfolg nicht eintreten kann, und war dieser Umstand für uns bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar, so können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über diese Umstände informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen ganz oder teilweise erstatten, entsprechend den Leistungen, die der Kunde bereits erhalten hat. Andere, nicht vertraglich vereinbarte Schadensbeseitigungsmethoden werden von uns in solchen Fällen nicht geschuldet.

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN, ANNAHMEVERZUG

  1. Der Kunde hat uns die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zur Verfügung zu stellen.
  2. Daneben verpflichtet sich der Kunde, uns in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Informationen über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu bearbeiteten Objekts.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den vereinbarten Zeiten zum Arbeitsplatz vor Ort zu gewähren und wird uns auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung stellen.
  4. Sofern Gegenstand des Vertrags die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit schwimmenden Estrichen und Fußbodenheizungssystemen ist, verpflichtet er sich zu - folgenden Mitwirkungshandlungen:
    • Die Heizung muss bei unserem Eintreffen betriebsbereit sein. Die Fußbodenheizung muss sich im ausgeschalteten Zustand befinden und sollte spätestens 12 Stunden vor unserem Eintreffen abgeschaltet worden sein, damit die Heizschlangen bzw. Heizdrähte und der darüber befindliche Estrich ausreichend abgekühlt sind, sodass wir bei Inbetriebnahme der Anlage mittels einer Infrarotkamera den Erwärmungsprozess der Rohre bzw. Drähte verfolgen und somit die Ortung vornehmen können
    • Sofern die Heizungsanlage nur mit geringer Vorlauftemperatur arbeitet, ist der Kunde verpflichtet, Möglichkeiten einer erhöhten Vorlauftemperatur zu schaffen (ggf. über einen örtlichen Heizungsfachmann) und diese mit uns abzustimmen.
  5. Ist Vertragsgegenstand die Anmietung von Trocknungsgeräten durch den Kunden oder die Durchführung eines Trocknungsauftrags durch uns, ist der Kunde verpflichtet,
    • eine Wechselspannung von 230V für den Betrieb der Trocknungsgeräte vorzuhalten,
    • unter Berücksichtigung des von den Trocknungsgeräten benötigten Betriebsstroms für eine ausreichende Absicherung zu sorgen,
    • die beim Betrieb der Trocknungsgeräte anfallenden Energiekosten zu tragen, die auf Wunsch des Kunden von uns nach Beendigung der Trocknungsmaßnahme bescheinigt werden,
    • uns im Falle eines Ausfalles des/der Trocknungsgeräte(s) unverzüglich, wenn möglich per E-Mail, zu benachrichtigen, damit wir erforderlichenfalls einen Geräteaustausch vornehmen können,
    • die gemieteten bzw. von uns im Rahmen des Trocknungsauftrages aufgestellten Trocknungsgeräte vor jeder Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Trocknungsgeräte unter Beachtung der Sicherheits- und Bedienungsbestimmungen Sorge zu tragen (über die der Mieter bzw. Auftraggeber bei Übergabe des/der Trocknungsgeräte(s) a den Mieter bzw. Aufstellung des/der Trocknungsgeräte(s) beim Auftraggeber unterrichtet wird), die Trockengeräte einer täglichen Kontrolle auf deren Funktionsfähigkeit – sofern vorhanden, mittels Überprüfung von Leuchtdioden auf der elektronischen Fehleranzeige der Trocknungsgeräte – zu unterziehen sowie die Entleerung der Wasserauffangbehälter der Trocknungsgeräte täglich durchzuführen,
    • beginnend mit der Übergabe der Trocknungsgeräte an den Mieter bzw. der Aufstellung der Trocknungsgeräte durch uns beim Auftraggeber bis zur Rückgabe der Trocknungsgeräte durch den Mieter an uns bzw. bis zum Abbau der Trocknungsgeräte durch uns, die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlustes, des Diebstahls oder der zufälligen Verschlechterung zu tragen, soweit nicht ein Verschulden unsererseits vorliegt.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung bzw. Ausführung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 6 MIETDAUER BEI DER ANMIETUNG VON TROCKNUNGSGERÄTEN

  1. Wir haften nur dann für Schäden, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind.
  3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen- und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 8 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristische Personen des öffentlichen Rechts das Gericht das für unseren Firmensitz in Leonberg zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Aufraggeber am Ort seines Wohn- oder Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.